AGB

STRECON GmbH
Rheinfelsstrasse 3a
7000 Chur
Schweiz

Stand: 21.09.2026

Version: 1.0

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1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der STRECON GmbH, Rheinfelsstrasse 3a, 7000 Chur, Schweiz («STRECON») und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde»).

1.2 Die AGB gelten insbesondere für:

  • Fitnessmitgliedschaften;
  • Tageskarten und Einzeleintritte;
  • Personal Training;
  • medizinische Trainingstherapie (MTT);
  • physiotherapeutische Leistungen;
  • Leistungs- und Körperanalysen;
  • weitere Trainings- und Gesundheitsleistungen von STRECON.

1.3 Für einzelne Leistungen können zusätzlich besondere Vertragsbedingungen, Mitgliedschaftsvereinbarungen, Preislisten, Hausordnungen oder weitere Nutzungsbestimmungen gelten.

1.4 Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB bilden Bestandteil des Vertrags.

1.5 Zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald STRECON eine Anmeldung, Buchung oder Bestellung bestätigt oder der Kunde eine angebotene Leistung verbindlich in Anspruch nimmt.

2.2 Mitgliedschaften können vor Ort oder online abgeschlossen werden.

2.3 Bei einem Online-Abschluss kommt der Vertrag gemäss dem im Bestellprozess angegebenen Verfahren zustande.

2.4 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.

2.5 STRECON ist berechtigt, vor Vertragsabschluss einen Identitätsnachweis zu verlangen.

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3. Altersgrenze

3.1 Eine selbständige Fitnessmitgliedschaft kann grundsätzlich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.

3.2 Personen unter 18 Jahren können nur nach vorgängiger Zustimmung der gesetzlichen Vertretung und nach individueller Freigabe durch STRECON trainieren.

3.3 STRECON kann für Minderjährige Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Trainingsangebote, Trainingszeiten oder Leistungen vorsehen.

3.4 Die gesetzliche Vertretung ist für die korrekten Angaben und die Zustimmung zum Vertragsabschluss verantwortlich.

4. Informationspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, STRECON Änderungen vertragsrelevanter Angaben innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

4.2 Dies betrifft insbesondere:

  • Name;
  • Adresse;
  • E-Mail-Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Zahlungsinformationen;
  • bei Minderjährigen relevante Angaben zur gesetzlichen Vertretung.

4.3 Nachteile, die aufgrund nicht aktualisierter Angaben entstehen, gehen grundsätzlich zulasten des Kunden, soweit STRECON die entsprechenden Informationen nicht anderweitig erhalten hat.

5. Mitgliedschaft und Zutrittsberechtigung

5.1 Die Mitgliedschaft berechtigt den Kunden zur Nutzung derjenigen Einrichtungen und Leistungen, welche im jeweiligen Mitgliedschaftsmodell enthalten sind.

5.2 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

5.3 STRECON kann zur Kontrolle der Zutrittsberechtigung ein Foto des Kunden erfassen. Dieses dient ausschliesslich der Identifikation und Zutrittskontrolle und wird gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen amtlichen Ausweis vorzuweisen.

5.5 Das Zutrittsmedium – insbesondere Karte, Chip, QR-Code oder vergleichbares elektronisches Zugangsmittel – darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.6 Die Weitergabe des Zutrittsmediums oder die Gewährung des Zutritts an nicht berechtigte Personen ist untersagt.

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6. Verlust des Zutrittsmediums

6.1 Der Verlust eines Zutrittsmediums ist STRECON unverzüglich zu melden.

6.2 Bis zur Meldung des Verlustes kann der Kunde für eine missbräuchliche Verwendung verantwortlich sein.

6.3 Für die Ausstellung eines Ersatzmediums kann STRECON eine Bearbeitungs- bzw. Ersatzgebühr von 50 CHF verlangen.

6.4 Die aktuelle Ersatzgebühr wird bei Übergabe kommuniziert.

7. Tageskarten und Einzeleintritte

7.1 STRECON kann Tageskarten und Einzeleintritte anbieten.

7.2 Tageskarten und Einzeleintritte sind persönlich und nicht übertragbar.

7.3 Eine Tageskarte berechtigt grundsätzlich während desselben Tages bis zur Schliessung, zur Nutzung der im jeweiligen Angebot enthaltenen Einrichtungen.

7.4 Tageskarten können nur vor Beginn der Nutzung storniert werden, sofern STRECON dies ausdrücklich zulässt.

7.5 Nach erfolgtem Eintritt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

7.6 STRECON kann bei Tageskarten und Einzeleintritten einen amtlichen Ausweis verlangen.

7.7 STRECON kann bei Tageskarten und Einzeleintritten, das Ausfüllen von sämtlichen Formularen wie zum Beispiel Haftungsausschluss, Gesundheitsfragebogen etc. verlangen.

8. Leistungsumfang und Angebot

8.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Mitgliedschaftsmodell.

8.2 Nicht ausdrücklich im jeweiligen Mitgliedschaftsmodell enthaltene Leistungen sind separat zu bezahlen.

8.3 Dazu können insbesondere gehören:

  • Personal Training;
  • physiotherapeutische Leistungen;
  • MTT;
  • Körper- und Leistungsanalysen;
  • spezielle Beratungen;
  • Workshops;
  • weitere Zusatzleistungen.

8.4 STRECON ist berechtigt, Trainingsgeräte, Einrichtungen, Trainingsmethoden, Kurse und sonstige Angebote weiterzuentwickeln oder zu ändern.

8.5 Einzelne Geräte, Bereiche oder Angebote können vorübergehend wegen Wartung, Reparatur, Reinigung, Veranstaltungen oder aus Sicherheitsgründen nicht verfügbar sein.

8.6 Aus der Änderung oder vorübergehenden Nichtverfügbarkeit einzelner Geräte oder Nebenangebote entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Preisreduktion.

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9. Öffnungszeiten und Betriebsunterbrechungen

9.1 Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten werden von STRECON kommuniziert.

9.2 STRECON kann Öffnungszeiten aus betrieblichen, technischen, gesetzlichen oder organisatorischen Gründen ändern.

9.3 Vorübergehende Schliessungen können insbesondere aufgrund von:

  • Wartungsarbeiten;
  • Reparaturen;
  • Umbauten;
  • Reinigungsarbeiten;
  • behördlichen Anordnungen;
  • Feiertagen;
  • Sicherheitsgründen;
  • aussergewöhnlichen Ereignissen

erforderlich sein.

9.4 Bei einer wesentlichen und länger dauernden Einschränkung der vertraglich geschuldeten Gesamtleistung wird STRECON eine angemessene Lösung prüfen.

10. Time Stop / Vertragsunterbruch

10.1 STRECON kann die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Vertragsunterbruchs («Time Stop») anbieten.

10.2 Ein Anspruch auf einen Time Stop besteht nur, wenn die Voraussetzungen dieses Artikels erfüllt sind oder dies individuell vereinbart wurde.

10.3 Ein Time Stop kann insbesondere bei folgenden Gründen gewährt werden:

  • Krankheit;
  • Unfall;

10.4 Bei Krankheit oder Unfall kann STRECON einen geeigneten ärztlichen Nachweis verlangen.

10.5 Ein Time Stop muss grundsätzlich vor Beginn der entsprechenden Abwesenheit beantragt werden.

10.6 Eine rückwirkende Anrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Krankheit oder Unfall kann STRECON in begründeten Fällen eine rückwirkende Anrechnung zulassen.

10.7 Während des Time Stops darf die Trainingsanlage grundsätzlich nicht genutzt werden. Bei Nutzung der Anlage kann der Time Stop vorzeitig beendet werden.

10.8 Die Dauer des Time Stops wird an die Vertragslaufzeit angehängt.

10.9 Eine Barauszahlung oder Rückerstattung nicht genutzter Mitgliedschaftszeit erfolgt nicht.

10.10 Die konkrete Time Stop Regelung kann je nach Mitgliedschaftsmodell abweichende Mindest- oder Höchstdauern vorsehen.

11. Mitgliedschaftsgebühren und Zahlung

11.1 Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrags ergibt sich aus dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.

11.2 Jahres- und andere Vorauszahlungsabonnemente sind grundsätzlich vor Beginn der jeweiligen Vertragsperiode vollständig zu bezahlen.

11.3 Bei einer Mitgliedschaft mit monatlicher Zahlungsweise ist die jeweilige Monatsrate vor Beginn des entsprechenden Nutzungsmonats zu bezahlen.

11.4 Die monatliche Zahlungsweise stellt lediglich eine Zahlungsmodalität dar und verändert die vereinbarte Mindestvertragsdauer nicht.

11.6 Bei einer automatisierten Zahlungsweise ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das angegebene Zahlungsmittel gültig und ausreichend gedeckt ist.

11.7 Die Mitgliedschaft bleibt bis zur ordnungsgemässen Beendigung des Vertrags zahlungspflichtig.

12. Verspätete Zahlung und Zahlungsverzug

12.1 Wird eine fällige Zahlung nicht fristgerecht geleistet, kann STRECON den Kunden mahnen.

12.2 Nach erfolgloser Mahnung kann STRECON den Zugang zu den Trainingsanlagen vorübergehend sperren.

12.3 Die Sperrung des Zutritts befreit den Kunden nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten.

12.4 STRECON kann bei Zahlungsverzug angemessene Mahngebühren verlangen, soweit diese gesetzlich zulässig und transparent ausgewiesen sind.

12.5 Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann STRECON den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen ausserordentlich kündigen.

12.6 Weitergehende gesetzliche Rechte von STRECON bleiben vorbehalten.

13. Vertragsdauer

13.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag.

13.2 Sonderangebote können von den regulären Mitgliedschaftsbedingungen abweichende Laufzeiten enthalten.

14. Kündigung

14.1 Die Kündigungsfrist und das Kündigungsdatum ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag. Standardmässig gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

14.2 Die Kündigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, sofern STRECON keinen anderen Kommunikationsweg ausdrücklich verlangt.

14.3 Eine Kündigung wird von STRECON bestätigt.

14.4 Bei einer automatischen Vertragsverlängerung wird die entsprechende Verlängerungsperiode und Kündigungsfrist beim Vertragsabschluss transparent ausgewiesen.

14.5 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

15. Krankheit, Unfall und dauerhafte Trainingsunfähigkeit

15.1 Krankheit oder Unfall führen nicht automatisch zur Aufhebung der Mitgliedschaft.

15.2 Bei längerer ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit kann ein Time Stop gemäss Ziffer 10 beantragt werden.

15.3 In besonderen Fällen kann STRECON aus Kulanz eine individuelle Lösung anbieten.

15.4 Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

16. Änderung der Mitgliedschaftsbedingungen

16.1 STRECON kann diese AGB und weitere allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen anpassen, insbesondere aufgrund:

  • gesetzlicher Änderungen;
  • behördlicher Vorgaben;
  • technischer Entwicklungen;
  • organisatorischer Änderungen;
  • Änderungen des Geschäftsmodells;
  • Sicherheitsanforderungen.

16.2 Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

16.3 Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass bereits erworbene wesentliche Leistungen ohne sachlichen Grund nachträglich entzogen werden.

16.4 Bei wesentlichen Änderungen während einer laufenden Vertragsperiode erhält der Kunde eine angemessene Information über die Änderung und deren Inkrafttreten.

16.5 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

17. Änderung der Preise

17.1 Die Preise für neue Verträge können von STRECON jederzeit angepasst werden.

17.2 Für bereits bezahlte Vertragsperioden bleibt der vereinbarte Preis unverändert.

17.3 Bei laufenden Verträgen mit automatischer Verlängerung kann STRECON den Preis für eine zukünftige Vertragsperiode anpassen.

17.4 Eine solche Preisänderung wird dem Kunden angemessen vor Beginn der betroffenen neuen Vertragsperiode mitgeteilt.

17.5 Bei einer wesentlichen Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen, sofern die Änderung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist.

17.6 Bereits bezahlte Beträge werden aufgrund einer Preisänderung nicht nachträglich angepasst.

18. Personal Training und Zusatzleistungen

18.1 Personal Training und andere Zusatzleistungen werden separat vereinbart und verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Mitgliedschaftsmodells sind.

18.2 Für vereinbarte Termine gelten die Termin- und Absagebedingungen von STRECON.

18.3 Nicht mindestens 24h vorher abgesagte Termine können verrechnet werden.

19. Physiotherapie und medizinische Trainingstherapie

19.1 Physiotherapeutische Leistungen werden unabhängig von einer Fitnessmitgliedschaft vereinbart und abgerechnet.

19.2 Eine Fitnessmitgliedschaft berechtigt nicht automatisch zur kostenlosen Inanspruchnahme physiotherapeutischer oder medizinischer Leistungen.

19.3 Für physiotherapeutische Leistungen können zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über das Gesundheitswesen, Berufsgeheimnis und Datenschutz gelten.

19.4 Soweit Leistungen über Kranken-, Unfall- oder andere Versicherungen abgerechnet werden, ist der Kunde für die notwendigen Angaben und Unterlagen mitverantwortlich.

19.5 Eine Kostengutsprache oder Versicherungsdeckung wird von STRECON nicht garantiert.

19.6 Leistungen, welche von einem Versicherer nicht übernommen werden, können dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, soweit keine andere Vereinbarung besteht.

20. Terminvereinbarungen und Absagen

20.1 Vereinbarte Termine für Physiotherapie, Personal Training, MTT oder andere terminierte Leistungen sind verbindlich.

20.2 Termine müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden.

20.3 Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen kann STRECON die reservierte Leistung ganz oder teilweise verrechnen.

20.4 Bei einem wichtigen und unverschuldeten Grund kann STRECON auf die Verrechnung verzichten.

20.5 Gesetzliche Bestimmungen und besondere Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

21. Gesundheitszustand und Eigenverantwortung

21.1 Der Kunde verpflichtet sich, STRECON bzw. die behandelnde oder betreuende Fachperson über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

21.2 Dies gilt insbesondere für bekannte Erkrankungen, Verletzungen, Schmerzen, Schwangerschaften oder andere Umstände, welche für das Training oder die Behandlung relevant sein können.

21.3 Bei auftretenden Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Unwohlsein oder anderen ungewöhnlichen Symptomen ist das Training unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren.

21.4 STRECON kann bei begründeten Sicherheitsbedenken eine ärztliche Abklärung verlangen.

21.5 STRECON garantiert keinen bestimmten Trainings-, Leistungs- oder Behandlungserfolg.

22. Haftung

22.1 STRECON haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

22.2 Eine Haftung von STRECON für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von STRECON oder deren Hilfspersonen verursacht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden.

22.3 STRECON haftet nicht für Schäden, welche durch vorsätzlich oder grobfahrlässig falsches Verhalten des Kunden, durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder durch unsachgemässe Nutzung der Einrichtungen verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

22.4 Für persönliche Gegenstände und Wertsachen übernimmt STRECON keine Haftung, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.

22.5 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden oder Unfälle unverzüglich STRECON zu melden.

23. Hausordnung und Verhalten

23.1 Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags.

23.2 Kunden haben sich gegenüber anderen Kunden, Mitarbeitenden und Drittpersonen respektvoll zu verhalten.

23.3 Untersagt sind insbesondere:

  • Gewalt oder Drohungen;
  • Belästigung;
  • diskriminierendes Verhalten;
  • mutwillige Beschädigung;
  • unbefugtes Gewähren von Zutritt;
  • unsachgemässe Nutzung von Geräten;
  • störendes Verhalten;
  • Foto- oder Videoaufnahmen in Umkleiden, Duschen oder Toiletten.

23.4 Bei schweren oder wiederholten Verstössen kann STRECON den Zutritt vorübergehend sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.

24. Videoüberwachung

24.1 Bestimmte Bereiche von STRECON können aus Sicherheits-, Schutz- und Präventionsgründen videoüberwacht werden.

24.2 Die Videoüberwachung dient insbesondere:

  • dem Schutz von Kunden und Mitarbeitenden;
  • der Prävention und Aufklärung von Diebstahl;
  • der Prävention und Aufklärung von Sachbeschädigungen;
  • der Gewährleistung der Sicherheit;
  • der Wahrung des Hausrechts.

24.3 Umkleideräume, Duschen und Toiletten werden nicht videoüberwacht.

24.4 Die Videoüberwachung erfolgt nach den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Transparenz.

24.5 Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich nur so lange aufbewahrt, wie dies für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist, und anschliessend gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung aufgrund eines konkreten Vorfalls oder gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

24.6 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von STRECON.

25. Datenschutz und Umgang mit Daten

25.1 STRECON bearbeitet Personendaten nach dem geltenden Schweizer Datenschutzrecht.

25.2 Die Einzelheiten der Datenbearbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung von STRECON geregelt.

25.3 Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen und kann auf der Website von STRECON jederzeit eingesehen werden.

25.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die Erbringung der Leistungen insbesondere folgende Daten bearbeitet werden können:

  • Personalien;
  • Kontaktdaten;
  • Geburtsdatum;
  • Mitgliedschaftsdaten;
  • Zahlungsdaten;
  • Zutrittsdaten;
  • Buchungsdaten;
  • Trainingsdaten;
  • Kommunikationsdaten;
  • bei Physiotherapie und medizinischen Leistungen erforderliche Gesundheitsdaten;
  • Daten aus Videoüberwachung.

25.5 Gesundheitsdaten werden mit besonderer Sorgfalt und gemäss den gesetzlichen Anforderungen bearbeitet.

26. Foto- und Videoaufnahmen

26.1 STRECON kann im Rahmen von Veranstaltungen, Trainings oder Marketingaktivitäten Foto- und Videoaufnahmen erstellen.

26.2 Aufnahmen, auf denen Personen identifizierbar sind und die zu Marketingzwecken veröffentlicht werden sollen, werden grundsätzlich nur auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage bzw. mit erforderlicher Einwilligung verwendet.

26.3 Eine Zustimmung zu Marketingaufnahmen ist keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortführung einer Mitgliedschaft.

26.4 Foto- und Videoaufnahmen in Umkleiden, Duschen und Toiletten sind unabhängig davon verboten.

26.5 Gewerbliche oder professionelle Foto- und Videoaufnahmen innerhalb der Räumlichkeiten von STRECON sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von STRECON nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen zu Werbe-, Marketing-, Social-Media-, Verkaufs- oder sonstigen geschäftlichen Zwecken. Die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen anderer Personen sind jederzeit zu beachten.

27. Ausserordentliche Vertragsbeendigung

27.1 Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden.

27.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug;
  • schwerwiegendem Verstoss gegen die Hausordnung;
  • Gewalt oder Drohung;
  • vorsätzlicher Beschädigung;
  • Missbrauch des Zutrittssystems;
  • Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte;
  • schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten.

27.3 Die gesetzlichen Rechte zur ausserordentlichen Kündigung bleiben vorbehalten.

28. Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bei Physiotherapie

28.1 Für physiotherapeutische und medizinische Leistungen gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über das Berufsgeheimnis und den Schutz von Gesundheitsdaten.

28.2 Eine Weitergabe von Gesundheitsinformationen an Ärzte, Versicherungen oder andere Dritte erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, mit entsprechender Einwilligung.

28.3 Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den jeweiligen Behandlungsunterlagen.

29. Änderungen persönlicher Vertragsdaten

29.1 Änderungen von Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Zahlungsinformationen sind STRECON innert 14 Tagen mitzuteilen.

29.2 Elektronische Mitteilungen von STRECON gelten an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse als zugestellt, soweit gesetzlich zulässig.

30. Teilnichtigkeit

30.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

30.2 Die unwirksame Bestimmung ist, soweit rechtlich möglich, durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

31. Anwendbares Recht

31.1 Diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen STRECON und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht.

31.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

32. Gerichtsstand

32.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von STRECON GmbH in Chur, Kanton Graubünden.

32.2 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

33. Inkrafttreten

Diese AGB treten am 21.09.2026 in Kraft.

© STRECON - 2027